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Beschwerden

Entscheide der Schulpflege welche die schulische Laufbahn oder das schulische Fortkommen der Schüler betreffen (z.B. Promotions-, Übertritts- und Prüfungsentscheide, Einweisungen in Kleinklassen und Sonderschulen), können mit Beschwerde beim Bezirkschulrat angefochten werden. Entscheide, die rein organisatorischer Natur sind und lediglich den Schulbetrieb betreffen (z.B. Zuteilung eines Schülers in eine von mehreren Parallelklassen) in der Regel nicht anfechtbar.

Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten zu tragen.